Konzept Kindeswohl
Kindeswohlgefährdung kann sich sehr unterschiedlich darstellen und ist immer auch abhängig von Personen, Orten und Gelegenheiten. Sie kann sowohl aktiv als auch passiv erfolgen und beschreibt generell
das wiederholte Unterlassen von fürsorglichem Handeln durch sorgeberechtigte oder verantwortliche Personen.
Der Verein ist in der Lage, Probleme dieser Art wahrzunehmen, anzusprechen und dann entsprechend vorzugehen. Konkret sieht das Konzept daher folgende Punkte vor:
- Verankerung des Kindeswohls per Vorstandsbeschluss und Annahme des Themas durch den Vorstand und den Verantwortlichen
- Bestimmung einer qualifizierten Ansprechperson, welche allen Vereinsmitgliedern, Übungsleitern, Abteilungsleitern bekannt ist, bzw. für diese erreichbar ist.
- Alle Übungsleiter mit Minderjährigen in ihrer Gruppe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (alle drei Jahre).
- Alle Übungsleiter mit Minderjährigen in ihrer Gruppe müssen den „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ unterschreiben und die „Verhaltensregeln zum Kindeswohl“ zur Kenntnis nehmen.
- Seitens des Vereins werden regelmäßige Schulungen zum Thema Kindeswohl sowie Erste Hilfe angeboten.
Diese sind alle drei Jahre angedacht und verpflichtend für alle Übungsleiter mit Minderjährigen in ihren Gruppen.Wer nicht an der Schulung teilnehmen kann, muss diese Themen eigenständig nachholen und hat dies nachzuweisen. - Die Abteilungsleiter sind dafür verantwortlich, den Kindeswohlbeauftragten über neue Übungsleiter im Verein zu informieren.
Die Abteilungsleiter sind dafür verantwortlich, einen Überblick über die entsprechenden Übungsleiter zu haben und diese dem Kindeswohlbeauftragten zu nennen. Die Information der Übungsleiter soll durch eine Info-Mappe mit allen relevanten Informationen erfolgen. Darin ist außerdem schon der folgende Verhaltenskodex zur Unterschrift und eine Vorlage zur Beantragung des Führungszeugnisses enthalten.