Verhaltensregeln zum Kindeswohl

  1. Transparenz im Handeln
    Wird von einer der folgenden Verhaltensregeln aus guten bzw. notwendigen Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Übungsleiter*in/Mitarbeiter*in oder den Eltern abzusprechen.
    Erforderlich ist das Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Verhaltensregel.
  2. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern/Jugendlichen
    Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (z.B. notwendige Hilfestellung, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  3. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern/Jugendlichen
    Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht oder übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen (z.B. im Rahmen von Sportfesten oder Freizeiten) sind möglich.
    Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und positiver Rückmeldung betreten.
  4. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
    Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein Einzeltraining erforderlich ist, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  5. Einzelne Kinder/Jugendliche werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
    Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Übungsleiter*in/der Mitarbeiter*in (z.B. Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte) mitgenommen und übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Übungsleiter*innen/Mitarbeiter*innen.
  6. Keine Privatgeschenke
    Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern und Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren Übungsleiter*in/ Mitarbeiter*in abgesprochen sind.
  7. Keine Geheimnisse
    Es werden von der Übungsleiter*in/Mitarbeiter*in ausgehend keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail oder anderen Formen digitaler Kommunikation,
  8. Keine Verbreitung von Fotos/ Videos von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien
    Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen werden nicht ohne deren Erlaubnis bzw. der Erlaubnis der Eltern in sozialen Medien verbreitet, das Recht am eigenen Bild wird stets geachtet. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten
Montag, Februar 16, 2026
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Dienstag, Januar 06, 2026
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